Sicherheit erhöhen - Unfälle vermeiden
Ihre Sicherheit - unsere Aufgabe
Wir sind Ihr qualifizierter Experte für wiederkehrende Prüfungen, technische Sicherheitsprüfungen sowie Maschinen- und Betreibersicherheit in Mittelhessen!
Mit unserer fachlichen Expertise prüfen wir Ihre Maschinen und technischen Einrichtungen zuverlässig, normgerecht und kostenorientiert.
Darüber hinaus unterstützen wir:
✅ Betreiber bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
✅ Hersteller bei der Durchführung von Risikobeurteilungen
✅ Bei der Erstellung von sicherheitsrelevanten Dokumentationen
✅ Bei der Abnahme und Beschaffung von überarbeiteten oder neuen Maschinen
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Der Arbeitgeber hat gemäß Betriebsischerheitsverordnung dafür Sorge zu tragen, dass nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden dürfen.
Gibt es Einflussfaktoren, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können, so muss das Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person (vgl. TRBS 1203) überprüft werden.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht der von uns angebotenen wiederkehrenden Prüfungen.
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Neben der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen (vgl. § 16 BetrSichV) handelt es sich bei den von uns angebotenenen Sicherheitsprüfungen vor allem um Erstprüfungen, welche vor der ersten Inbetriebnahme im Betrieb stattfinden müssen.
Bei Sicherheitsprüfungen kann es sich ggf. ebenfalls um wiederkehrende Prüfungen handeln.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht der von uns angebotenen Sicherheitsprüfungen.
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Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten (vgl. § 3 BetrSichV).
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig gemäß dem Stand der Technik zu überprüfen und muss neben dem Arbeitsmittel selbst auch die Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenstand berücksichtigen.
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Die Risikobeurteilung muss grundsätzlich vom Maschinenhersteller durchgeführt werden.
Ziel ist es, Risiken - d.h. die Schwere eines Ereignisses in Kombination mit dessen Eintrittswahrscheinlichkeit - zu minimieren.
Neben dem klassischen CE-Prozess des Maschinenbaus betrifft die Pflicht zur Erstellung einer Risikobeurteilung auch Akteure, die eine Maschine wesentlich verändern oder Maschinen (nachträglich) miteinander verketten. In beiden Fällen muss der Akteur den gesamten CE-Prozess durchlaufen, dafür ist eine Risikobeurteilung unerlässlich.
Unsere Prüfleistungen:
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Pressen
Wir prüfen mechanische, hydraulische und pneumatische Pressensysteme sowie ähnliche Maschinen.
Ältere Maschinen prüfen wir selbstverständlich ebenso wie Form- und Spritzpressen.
Die Prüfung findet auf Basis der DGUV 209-030 statt.
(Vgl. DIN EN ISO 16092, EN 692 [!], EN 693 [!], DIN EN 289, DGUV 209-030, DGUV 209-008, DGUV 100-500 Kap. 2.3 [!])
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Berührungsloswirkende Schutzeinrichtungen
Wir prüfen berührungsloswirkende Schutzeinrichtungen (BWS) mit modernsten Messgeräten.
Wir führen die hersteller- und betreiberseitige Pflicht zur Erstprüfung der BWS vor Inbetriebnahme durch und berechnen Ihnen bei Bedarf die notwendigen Sicherheitsabstände.
(Vgl. 2006/42 EG, EU 2023/1230, DIN EN ISO 13855, DIN EN ISO 13849, DIN EN ISO 13850)
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Schutzeinrichtungen
Wir überprüfen und dimensionieren Schutzeinrichtungen von Maschinen und Anlagen.
Hierbei überprüfen wir mit modernen Nachlaufmessgeräten auch Gefahren durch Roboter und Förderbänder.
(Vgl. 2006/42 EG, EU 2023/1230, EN ISO 14120, EN ISO 14122, EN ISO 13849, EN ISO 13851, EN ISO 13853, EN 349 [!], EN ISO 13854, EN ISO 13855 und EN ISO 13857.)
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Ortsfeste Zugänge
Wir überprüfen und dimensionieren ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen.
Dabei überprüfen und dimensionieren wir Arbeitsbühnen und Laufstege , Treppen und Geländer sowie Steigleitern.
Die ortsfesten Zugänge zu maschinellen Anlagen können darüber hinaus durch uns bezogen und eingebaut werden.
(Vgl. 2006/42 EG, EU 2023/1230, DIN EN ISO 14122-2, DIN EN ISO 1422-3, DIN EN ISO 14122-4)
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Leitern und Tritte
Wir prüfen Leitern aus Metall, Holz und Kunststoff sowie Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch und Tritte.
(Vgl. DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DGUV 208-016)
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Hydraulische Leitungstechnik
Wir prüfen hydraulische Leitungstechnik auf Basis der DGUV 113-020.
Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Bereich lediglich die Prüfung anbieten und keinen Austausch von Leitungen vornehmen.
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Fahrbare Arbeitsbühnen
Wir prüfen fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Prüfung für fahrbare Gerüste nach DIN 4420 bzw. DGUV 201-011 anbieten.
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Handhubwagen
Wir prüfen Handhubwagen nach der DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine prüfung von motorisch angetriebenen Hubwagen oder Staplern anbieten.
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Regalanlagen
Wir prüfen Regalanlagen im Sinne der Experteninspektion nach DIN EN 15635 sowie DGUV 208-043 und DGUV 208-061.
Darüber hinaus bieten wir auch Sichtkontrollen bzw. Regalchecks nach Kap. 9.4.2.2 DIN EN 15635 an.
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Fenster, Türen und Tore
Wir prüfen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore.
Darüber hinaus bieten wir den Verkauf, den Einbau und die Wartung von Tür- und Toranlagen an.
(Vgl. DIN EN 13241, DIN EN 12453, DIN EN 12604, DIN EN 12635 [!], DIN EN 16005, DIN EN 12978, DGUV 208-022, ASR A1.6 und ASR A1.7)
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Treppen
Wir prüfen Treppen aller Bauformen nach BGI/GUV-I 561 bzw. DGUV 208-005.
Darüber hinaus prüfen und konstruieren wir Treppen als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen nach DIN EN ISO 14122-3.
(Vgl. DGUV 208-005 sowie DIN EN ISO 14122-3)
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Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter
Wir prüfen austauschbare Kippbehälter und Absetzbehälter.
Darüber hinaus bieten wir u.a. die sachkundige Reparatur bei Defekten an den Behältern an.
Die Prüfungen finden auf Basis der DGUV 214-016 bzw. 214-017 statt.
(Vgl. DIN 30720, DIN 30722)
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