Maschinensicherheit. Betriebssicherheit. Maschinenbau.
Mit Sicherheit zum Erfolg
Als Ingenieurbüro unterstützen wir Sie zuverlässig in den Bereichen:
Maschinensicherheit:
✅ Begleitung des gesamten CE-Prozesses nach Maschinenverordnung
✅ Erstellen und Prüfen von Risikobeurteilungen
✅ Erstellen technischer Dokumentation und Betriebsanleitungen
Betriebssicherheit:
✅ Technische und wiederkehrende Sicherheitsprüfungen
✅ Erstellen und Prüfen von Gefährdungsbeurteilungen
Maschinenbau:
✅ CAD-Konstruktion
✅ Beschaffung und Modernisierung
✅ Steigtechnik zu maschinellen und baulichen Anlagen
Mit unserer Expertise unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei
zuverlässig, wirtschaftlich und zukunftssicher!
Bereit für die
Maschinenverordnung?
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Ab dem 20.01.2027 dürfen auf dem Unionsmarkt nur noch Maschinen und dazugehörige Produkte in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, die der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen.
Halten Ihre Maschinen, Ihre Risikobeurteilung und Ihre technische Dokumentation den neuen Anforderungen stand?
Wir prüfen Ihren Ist-Zustand und zeigen Ihnen konkret, was zu tun ist.
Vermeiden Sie teure Fehler!
Bei der Konstruktion von Neumaschinen, der Aufbereitung von Altmaschinen (Retrofit) und bei der Beschaffung von Neumaschinen können schnell folgenschwere und teure Fehler entstehen.
Besonders die rechtlichen Anforderungen zwischen den Wirtschaftsakteuren sollten bei der Beschaffung, dem Bau oder der Überarbeitung von Maschinen daher ausreichend beachtet werden.
Neben den in Deutschland geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Betriebs- und Produktsicherheit sowie den DGUV- und BG-Vorschriften und Regelwerken gilt es dabei auch, den europäischen Richtlinien und Verordnungen zu entsprechen.
Besonderes Augenmerk sollten dabei die Neuerungen zur Maschinen- und Produktsicherheit erhalten. So gilt seit dem 13.12.2024 die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 und mit Wirkung zum 20.01.2027 tritt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich in Kraft. Darüber hinaus gilt ab dem 11.12.2027 der Cyber Resilience Act - kurz: CRA - (EU) 2024/2847.
Für Hersteller, Händler, Inverkehrbringer uvm. bedeutet dies eine Vielzahl an neuen Anforderungen.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie kostengünstig folgenschwere Fehler in den Bereichen der Beschaffung, der Überarbeitung und der Konstruktion von Maschinen vermeiden.
Wir sind für Sie da!
Gemeinsam auf Kurs!
Unternehmer und Führungskräfte stehen vor einer zunehmend komplexen Navigationsaufgabe. Fachkräftemangel, konjunkturelle Unsicherheiten und internationaler Preisdruck verlangen die volle unternehmerische Aufmerksamkeit.
Zugleich gilt es, die Auftragsbücher zu füllen und wachsende rechtliche Anforderungen zu erfüllen – ohne das übergeordnete Ziel der Wertschöpfung und Rentabilität aus den Augen zu verlieren.
Das Tagesgeschäft und die interne Betriebsblindheit führen häufig dazu, dass Spar- und Verbesserungspotenziale nicht erkannt und genutzt werden können. In der Folge entwickelt sich die technische und wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens nicht mit der Geschwindigkeit, die erforderlich ist, um auch in Zukunft rechtssicher und wettbewerbsfähig in Ihrem Zielmarkt zu agieren.
Als Ihr Partner für Maschinensicherheit, technische Prüfungen, Betriebssicherheit, Konstruktion und Maschinenbau entlasten wir Sie gezielt und kostenorientiert - damit Sie sich wieder ganz auf Ihre unternehmerischen Kernaufgaben konzentrieren können.
Wir unterstützen Sie bei der Navigation, setzen gemeinsam den Kurs und entwickeln den für Ihr Unternehmen bestmöglichen Weg zum Ziel.
Unsere Beratungsmöglichkeiten:
Mit Sicherheit der richtige Partner